Richtlinie zur Nachhaltigkeit

I. Arbeitsbedingungen / Personal

a) Vermeidung von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert sich an die Empfehlungen aus den ILO-Konventlonen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen. Ein geringeres Alter ist allerdings in den Ländern zulässig, in denen Wirtschaft und Ausbildungseinrichtungen weniger gut entwickelt sind. Hier beträgt das Mindestalter 14 Jahre. Für leichte Arbeiten gilt das Mindestalter von 13 Jahren. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.

b) Löhne und Sozialleistungen /Arbeitszeiten

Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozial­leistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger Ist. Überstunden sollten nur freiwillig erbracht werden müssen, den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.

c) Freie Wahl der Beschäftigung

Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer ange­messenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.

d) Gesundheit und Sicherheit

Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

II. Umweltstandards

a) Umweltverantwortung

Unternehmen müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umwelt­verantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

b) Umweltfreundliche Produktion

In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien – geprägt durch den Einsatz von Stategien zur Emissions­reduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung – zu.

c) Umweltfreundliche Produkte

Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein.

Chemikalien und andere Stoffe, die bei der Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoff­Management einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wieder verwendet und entsorgt werden können.

III. Business-Ethik

a) Korruptionsbekämpfung

Bei allen Geschäftsaktivitäten und – beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten.

b) Diskriminierungsverbot

Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.

c) Sicherheit und Qualität

Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.

d) Information / Kommunikation

Diese Richtlinie muss in der lokalen Sprache in den Einrichtungen der Geschäftspartner ausgehängt oder den Mitarbeitern in anderer Welse zur Verfügung gestellt werden.

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